Ein Arbeitszeugnis dient
dem Arbeitnehmer als
Befähigungsnachweis
und als Referenz und
informiert den potenziellen
Arbeitgeber über
die Leistung des Bewerbers.
Formales:
Neben dem Firmenkopf
und der Überschrift
sollte das Zeugnis folgendes
beinhalten:
- Name und Adresse
des (ehemaligen)
Mitarbeiters
- Art und Dauer der
Tätigkeit
- Ort der Beschäftigung
(z.B. Abteilung)
- Art des Dienstverhältnisses
(befristet/unbefristet) -
Tätigkeitsbereich
(genaue Beschreibung)
- Bewertung (genaue Beschreibung)
- Grund des Ausscheidens
- Wünsche für
die Zukunft
- Firmenstampel, Datum,
Unterschrift, Name und
Funktionsbereich
Wenn
Sie Ihr Arbeitszeugnis
selbst schreiben sollen,
tragen Sie bei der Bewertung
nicht zu dick auf. In eher
unwichtigen Einzelheiten
können Sie ruhig kleinere
Schwächen einräumen.
Kleine Schwächen machen
Menschen oft sympathischer
und meist auch glaubwürdiger.
Bei der Bewertung ist auch
zu beachten, dass es eine
Codierung gibt, da der
Arbeitgeber den Arbeitnehmer
wohlwollend beurteilen
muss und keine negativen
Formulierungen verwenden
darf. |