Viele
Stellenausschreibungen
geben darüber Auskunft,
welche Anlagen bei schriftlichen
Bewerbungen erwartet
werden. Diesen Wünschen
sollten Sie prinzipiell
nachkommen. Wenn Sie
beispielsweise kein Lichtbild
mitschicken wollen/können,
obwohl dies ausdrücklich
im Inserat gewünscht
wurde, könnte das
ein vorzeitiges Ausscheiden
im Bewerbungsverlauf
bedeuten. Die Formulierung "Ihre
ausführlichen/aussagekräftigen/
kompletten Bewerbungsunterlagen
schicken Sie an ..." bedeutet üblicherweise,
dass zwar sehr wohl Anlagen
gewünscht werden,
die Auswahl derselben
aber von Ihnen erwartet
wird. Dabei sollten Sie
jedoch eine kritische
Auswahl treffen und nur
jene Zeugnisse/Bestätigungen/Nachweise
mitschicken, die – Ihrer
Meinung nach – relevante
Qualifikationen für
die ausgeschriebene Position
belegen. Für alle
Zeugnisse, Bestätigungen
und andere Dokumente,
die dem Nachweiszweck
dienen, gilt: Versenden
Sie in keinem Fall Originaldokumente,
sondern immer nur Kopien!
Beim Anfertigen dieser
Kopien – Schwarzweisskopien
sind meist ausreichend
- achten Sie darauf,
dass die Kopierhelligkeit
richtig justiert ist
(keine Kopierschatten
bei guter Lesbarkeit
der Inhalte). |